Motu Proprio: Priesteramtskandidaten und Katechese im Fokus

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Papst Benedikt XVI. hat an diesem Freitag zwei Erklärungen in Form eines Motu Proprio veröffentlicht. Die beiden päpstlichen Dokumente befassen sich jeweils mit Veränderungen in kirchlichen Zuständigkeitsbereichen:

Mit dem Motu Proprio „Ministrorum institutio“ überträgt Benedikt XVI. die Verantwortung für die Priesteramtskandidaten von der Bildungskongregation zur Kleruskongregation. Das zweite Motu Proprio, unter dem Titel „Fides per Doctrinam“, betrifft die Katechese: Bisher war dafür die Kleruskongregation verantwortlich. Das ändert sich nun: In Zukunft ist für die Katechese der neu gegründete päpstliche Rat für die Neuevangelisierung zuständig. Diese Veränderungen sind übrigens keinesfalls überraschend – Papst Benedikt XVI. hatte sie bereits zum Ende der Bischofssynode für die Neuevangelisierung am 27. Oktober 2012 angekündigt.

Was steht nun im Detail in den Erklärungen und wie begründet der Papst sie?

Das Motu Proprio „Ministrorum institutio“, das die Verantwortung für die Priesteramtskandidaten von der Bildungskongregation an die Kleruskongregation überträgt, zeigt, wie bedeutsam für Benedikt XVI. die Priesterausbildung ist. So unterstreicht er, dass die „Ausbildung der heiligen Ministerien“ bereits die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils als ein zentraler Punkt beschäftigte. In diesem Motu Proprio verweist Benedikt XVI. zudem auf den Paragraph 232 des Kirchenrechts, der der Kirche das alleinige und exklusive Recht zugesteht, die Priesterausbildung zu regeln. So schreibt der Papst im Motu Proprio „Ministrorum institutio“: „Die Priesteramtskandidaten gehören also, gemäß dem Zweiten Vatikanischen Konzil und gemäß dem Kirchenrecht, zum Kreis des Klerus.“ Dieser müsse auch dementsprechend für ihre Ausbildung zuständig sein – und zwar nicht nur im Bereich der kirchlichen Lehren, sondern auch für die menschliche, ästhetische, spirituelle, liturgische und seelsorgerliche Ausbildung. Dabei seien auch immer wieder Anpassungen nötig, worunter jedoch die Kontinuität der Ausbildung nicht leiden dürfe. Gemäß dem Motu Proprio „Ministrorum institutio“ ist die Bildungskongregation zuständig für die Studienfächer Philosophie und Theologie, während die Kleruskongregation alle Themen abdeckt, die Geistliche betreffen. Das päpstliche Werk zur Priesterberufung wird mit dem Motu Proprio ebenfalls bei der Kleruskongregation angesiedelt. Eine Kommission verschiedener Vatikaneinrichtungen wird dafür aufgelöst.


Das Motu Proprio „Fides per Doctrinam”, überträgt die Verantwortung für die Katechese von der Kleruskongregation auf den neuen Päpstlichen Rat zur Neuevangelisierung. Damit modifiziert Papst Benedikt XVI. die päpstliche Konstitution „Pastor Bonus“ von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1988, die die römische Kurie regelt. Die neuen Regelungen ordnen dem Neuevangelisierungsrat das internationale Gremium für die Katechese zu, das Papst Paul VI. 1973 eingerichtet hat. Folgende Aufgaben, für die früher die Kleruskongregation zuständig war, werden zukünftig vom Neuevangelisierungsrat übernommen:


  • die Befugnis, Normen zu erlassen, damit die Katechese gewinnbringend und in Linie mit der kirchlichen Tradition unterrichtet wird;

  • die Aufsicht der Ausbildung in der Katechese, gemäß den Richtlinien des katholischen Lehramtes;

  • die Befugnis, nach Absprache mit der Glaubenskongregation die Unbedenklichkeitserklärung für Katechismen und katechetische Schriften auszustellen;


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Diese neuen Regelungen vervollständigen die Regeln aus dem Motu Proprio „Ubicumque et semper“, mit dem Papst Benedikt XVI. im Jahr 2010 den Rat zur Neuevangelisierung gegründet hatte. Die neuen Regelungen reihen sich ein in die Tradition der Lehren des Konzils und der Initiativen von Paul VI. und Johannes Paul II., wie etwa „Evangelii Nuntiandi“ aus dem Jahr 1976 und die Bischofssynode zur Katechese aus dem Jahr 1985. Papst Benedikt schreibt in seinem Motu Proprio wörtlich: „Der Glaube muss unterstützt werden von einer Lehre, die in der Lage ist, den Geist und das Herz der Gläubigen zu erhellen.“ In diesem Kontext sei die Idee des „Neuen Katechismus der katholischen Kirche“ gewachsen, die schon 1992 von Johannes Paul II. mit „Fidei Depositum“ und in den darauf folgenden Schriften verkündet worden sei.